§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Laura Harmening-Neumann (nachstehend „Reitlehrer“ genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und Termine über die Erteilung
von Reitunterricht, Pferdetraining, die Durchführung von Reitkursen und Seminaren sowie über die Ausbildung von Pferden (Lehreinheit).
§ 2 Durchführung des Reitunterrichts
Unterricht Mobil / Außer Haus
Der Untericht findet ausschließlich auf oder mit dem Pferd des Kunden und auf der von ihm benannten Reitanlage/Privathof statt. Der Reitlehrer entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen
sowie gesundheitlichen Aspekte über die sportliche Einstufung des Kunden sowie über die Inhalte der Lehreinheit. Falls nicht vorher anders vereinbart, trägt der Kunde dafür Sorge, dass
sein Pferd zu Beginn der Reitstunde geputzt und in angemessener Weise getrenst und gesattelt, oder nach Absprache für Longe oder Arbeit an der Hand / Boden ausgerüstet ist.
Am Haus
Der Reitlehrer stellt für Unterrichtseinheiten auf der eigenen Anlage seine Pferde unter Aufsicht und Anleitung zu Verfügung und entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie
gesundheitlichen Aspekte, über die sportliche Einstufung des Kunden, sowie über die Inhalte der Lehreinheit. Ebenfalls sorgt der Reitlehrer für eine sichere Ausrüstung seines Pferdes.
Alle eigenen Pferde sind durch eine Tiehalterhaftpflichtversicherung versichert, die auch die Nutzung als Schulpferd beinhaltet. Darüber hinaus sind Zäumungen ohne Gebiss und das
Reiten auf Sätteln ohne Baum mitversichert.
§ 3 Entgelt Unterricht
Das Entgelt ist vor oder unmittelbar nach jeder Lehreinheit in bar zur Zahlung fällig. Überweisungen sind nach Absprache möglich. Der Preis bestimmt sich nach der jeweils
genannten Preispauschale und den Anfahrtskosten. Die Lehreinheit wird an dem zwischen der Reitlehrer und dem Kunden vorab vereinbarten Termin erteilt. Der Reitlehrer ist bestrebt, alle
Terminwünsche im Interesse seiner Kunden zu koordinieren. Dies setzt voraus, dass der Kunde den Reitlehrer unverzüglich telefonisch informiert, wenn er an der Einhaltung des Termins
verhindert ist. Erfolgt diese Information nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, gilt die Stunde als verfallen und muss mit vollem Entgelt, exklusive der Anfahrtskosten,
bezahlt werden. Es ist möglich, dass der Reitlehrer das Pferd nach Absprache des Besitzers alleine trainiert oder der Unterricht mit einer anderen Person erfolgt, damit die
Trainingseinheit nicht verfällt. Im Falle einer Krankheit des Reitlehrers ist dieser bestrebt, den Kunden sobald wie möglich über den Ausfall der Trainingseinheit zu informieren und einen
Ersatztermin anzubieten. Bereits bezahlte Trainingseinheiten sind für einen neuen Termin unbefristet gültig.
§ 4 Entgelt Kurse am und außer Haus
Die AGB für Kurse entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.
§ 4 Haftung
Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen während des Unterrichts eine Reitkappe nach gültiger Euronorm, sowie feste Schuhe tragen. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus ihrer
Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung ebenfalls dringend empfohlen. Der Reitlehrer weist
darauf hin, dass er für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht oder der Ausbildung eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz
besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Reitlehrers beruht. Hierfür tritt die Reitlehrerhaftpflichtversicherung von Laura Harmening-Neumann in
Kaft.
Der Kunde erkennt mit seinem Einverständnis und der Kooperation mit Laura Harmening-Neumann als Reitlehrerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Vertragsverhältnis als
verbindlich an.